Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Ferienwohnungen im Cnauceltaidd
§ 1 Gültigkeit der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über das Buchungsformular ein, richten dies per Email an info@cnauceltaidd.de oder geben diese telefonisch auf. Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine elektronische Bestätigung über die Buchung der Ferienwohnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen und Kaution
Die Zahlung entspricht den Bedingungen der jeweiligen Buchungsportalen bzw. ist dies spätestens 60 Tage vor Anreise (nach Ablauf der Stronierungsmöglichkeit) auf unser Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ohne Stornierungsmöglichkeiten ist der Gesamtpreis sofort fällig. Sie erhalten dazu eine Rechnung. In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung bei Anreise erfolgen.
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Nächte. Übernachtungen für eine Nacht sind im Rahmen von "bett&bike" oder "Wanderbares Deutschland" auf Anfrage möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Fall einen entsprechenden Zuschlag – siehe Preisliste – erheben.
Die Preisliste (Anhang) ist Bestandteil dieser AGB.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% für Privatpersonen und 9% für Geschäftskunden über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat die Mieterin bzw. der Mieter Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt die Mieterin bzw. der Mieter. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt die Mieterin bzw. der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig von der Mieterin bzw. vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
§ 4 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie uns Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens 1 Woche vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 21:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung unseres Schlüsselsafes möglich. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen (Ausnahme siehe „Später Checkout“). Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Mitgebrachte Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden.
Eine Abreise nach 11 Uhr ist bei der Buchung zu vereinbaren. Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann eine späterer Abreise vereinbart werden. Für eine Abreise in der Zeit von 11:00 bis 16:00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet. Bei einer Abreise nach 16:00 Uhr werden die Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet.
§ 5 Ferienwohnungen
Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mieterin bzw. der Mieter haftet für die von ihr bzw. ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Schränke, ist untersagt. Die Mieterin bzw. der Mieter haftet auch für das Verschulden ihre bzw. seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die bereits gezahlte Miete bleibt bei dem Vermieter.
§ 6 Aufenthalt
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Die Mieterin bzw. der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen im Cnauceltaidd einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung oder spätestens mit dem Betreten der Ferienwohnung. Bei Verstößen gegen die AGBs ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Miete oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 7 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet, je nach Rücktrittszeitpunkt den vereinbarten Preis als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag: bis 6 Wochen vor der Anreise kann die Buchung kostenfrei storniert werden, ab 6 Wochen vor Anreisetag oder bei Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch der Mieterin bzw. des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn die Mieterin bzw. der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Vermieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§701 BGB).
§ 10 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über ein Gäste WLAN. Er gestattet der Mieterin bzw. dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mieterin bzw. der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der Mieterin bzw. des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
(2) Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will die Mieterin bzw. der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Die Mieterin bzw. der Mieter verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
(3) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Die Mieterin bzw. der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Mieterin bzw. des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien der Mieterin bzw. des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen getätigten Rechtsgeschäfte ist die Mieterin bzw. der Mieter selbst verantwortlich. Besucht die Mieterin bzw. der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihr bzw. ihm zu tragen. Sie bzw. er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten, insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen); die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen. Die Mieterin bzw. der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch die Mieterin bzw. den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt die Mieterin bzw. der Mieter oder muss sie bzw. er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist sie bzw. er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
§ 11 Rauchen, Shisha und Drogen
Auf dem gesamten Gelände ist die Nutzung einer Shisha sowie jeglicher Konsum von Drogen nicht gestattet. Das Rauchen ist in den Wohnungen nicht erlaubt.
In der Ferienwohnung „Hedfan“ finden Sie den Aschenbecher für das Rauchen im Freien in der Schublade der Kommode, auf der die Musikanlage steht.
In der Ferienwohnung „Wales“ finden Sie den Aschenbecher im Schrank unter dem Fernseher auf der linken Seite.
§ 12 Ruhezeiten
Unvermeidbarer Lärm darf laut der Verordnung der Samtgemeinde Bodenwerder nicht in der Mittagsruhe von 13:00 bis 14:00 Uhr und zwischen 20:00 und 7:00 Uhr stattfinden. Wir bitten Sie in diesen Zeiten Zimmerlautstärke einzuhalten.
§ 13 Besuch
Für Besuch gelten diese AGBs ebenso. Für die Einhaltung dieser ist die Mieterin bzw. der Mieter verantwortlich. Eine Übernachtung in der Ferienwohnung ist dem Besuch nicht gestattet. Ebenso sind Feiern nicht erlaubt.
§ 14 Parken
Für Ihr Auto steht Ihnen auf dem Grundstück ein PKW-Stellplatz zur Verfügung, welcher mit einem Schild entsprechend gekennzeichnet ist.
Für die Ferienwohnung „Hedfan“ befindet sich der Parkplatz auf dem geschottertem Bereich vor dem Brunnen. Bitte parken Sie auch hier so, dass die Zufahrt weiterhin gut möglich ist.
Für die Ferienwohnung „Wales“ befindet sich dieser direkt vor der Ferienwohnung. Bitte parken Sie möglichst dicht an der Hauswand, damit Fahrzeuge noch vorbeifahren können. Halten Sie bitte ebenso zum Nachbarhaus (Fachwerk) einen guten Meter Abstand, da sich dort eine Tür befindet, welche zu jeder Zeit zu öffnen sein muss. Zur Orientierung befinden sich auf dem Boden eine entsprechende weiße Markierung.
Bitte parken Sie nicht auf der Straße, da dadurch die Fahrzeuge des örtlichen Lohnunternehmers behindert werden könnten und es im schlimmste Fall zu unbeabsichtigten Beschädigungen kommen kann. Zudem handelt es sich dabei um private Grundstücke der Nachbarn. Sollten Sie mit mehr als einem Fahrzeug anreisen oder dies nicht auf das Grundstück passen, muss dieses Fahrzeug ca. 200 m entfernt am Grasstreifen vor unserem Pferdestall abgestellt werden. Wir zeigen Ihnen gerne den richtigen Platz.
§ 15 Terrasse
Der Kohlegrill wird Ihnen - ohne Kohle und Anzünder - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, diesen im Anschluss zu reinigen, sodass auch der nächste Gast einen schönen Grillabend genießen kann. Die verbrannte Grillkohle bzw. -asche bitte erst nach dem Erkalten in den dafür vorgesehenen Zink-Eimer entleeren.
Vor dem Verlassen der Wohnung oder bei aufziehenden Unwettern stellen Sie bitte sicher, dass der Sonnenschirm geschlossen und mit der Schutzhülle versehen ist und sich die Sitzkissen und Liegen in der Wohnung befinden.
§ 16 Räumdienst
Wenn es schneit, wird die Straße durch den Landkreis regelmäßig geräumt und gestreut. Der Stellplatz ist selbst vom Schnee zu befreien. Eine entsprechende Schaufel oder einen Besen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 17 Müll
Wir bitten Sie, den Müll in den Ferienwohnungen entsprechend zu trennen. Die entsprechenden Mülltonnen befinden sich an der Straße beim Brunnen: Altpapier (blauer Deckel), Restmüll (schwarzer Deckel), Wertstoffe (gelber Deckel) und Biomüll (grüne Tonne).
In der Ferienwohnung „Hedfan“ finden Sie unter der Spüle die Eimer für Biomüll und Restmüll, unter dem Tresen die für Altglas und Papier und neben dem Tresen die Tonne für Wertstoffe.
In der Ferienwohnung „Wales“ finden Sie unter der Spüle die Eimer für Biomüll, Altglas und Papier, vor dem Abstellraum den Eimer für Restmüll und im Abstellraum den für Wertstoffe.
§ 18 Schlüssel/Tür
Sie erhalten je einen Schlüssel für die Haustür, die Wohnungstür, den Safe und das Gartentor. Bei Bedarf an der Nutzung der Garage z.B. zum Unterstellen von Fahrrädern befindet sich im Treppenhaus eine Fernbedienung. Diese muss dort nach der Nutzung verbleiben. Bitte geben Sie Ihre Schlüssel bzw. die Fernbedienung nicht an Außenstehende. Bei Verlust der Schlüssel bzw. der Fernbedienung haftet die Mieterin bzw. der Mieter bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten inkl. Austausch-Schloss und Montage.
Sowohl die Wohnungs- als auch die Haustür lassen sich von außen nur mit dem Schlüssel öffnen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht aussperren, und halten Sie sowohl die Wohnungstür als auch unbedingt die Haustür immer geschlossen. Lassen Sie den Schlüssel nicht von innen stecken.
§ 19 Pool
Wir bieten unseren privaten Pool auch unseren Gästen zur Nutzung an, wenn dieser in Betrieb ist. Eine verbindliche Betriebszeit gibt es nicht. Der Pool gehört nicht zur gemieteten Einrichtung. Die Nutzung des Pools ist nur möglich, wenn Sie vor der Nutzung das Formular „Poolnutzung“ ausgefüllt haben und für die Planung der Nutzungszeiten das Formular „Planung der Poolnutzung“ ausfüllen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei dem Pool um unseren privaten Pool handelt, den wir nebenbei pflegen. Es kann ungeplant vorkommen, dass der Pool nicht genutzt werden kann, wenn z.B. ein Defekt auftritt oder die Wasserwerte nicht einwandfrei sind. Selbstverständlich machen wir alles, was möglich ist, dass Sie den Pool bei Interesse auch nutzen können. Im Idealfall teilen Sie uns Ihren Nutzungswunsch bereits vor der Anreise mit.
§ 20 Reinigung
Den Kühl- und Gefrierschrank bitte vor der Abreise vollständig leeren. Bitte achten Sie darauf, dass Geschirr, Besteck, Töpfe, Geräte usw. nur in sauberem Zustand wieder in die Schränke einzuräumen.
Im Spülbecken, Waschbecken, Dusche, WC keine Abfälle, Essensreste, Hygieneartikel, Fette oder sonstige gefährliche Flüssigkeiten werfen bzw. schütten, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann, welche hohe Folgekosten mit sich bringen können.
In Ihrer Wohnung befindet sich diverses Reinigungsequipment (Staubsauger, Reinigungsmittel, Mülltüten, etc.). Dieses dürfen Sie gern und natürlich kostenfrei für die Dauer Ihres Aufenthaltes verwenden. Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen.
§ 21 Haftung
Eltern haften für ihre Kinder. Hundehalter haften für Ihre Hunde.
Für Unfälle und mitgebrachte (Wert-) Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Ein Tresor steht Ihnen in der Ferienwohnung „Hedfan“ im Einbettzimmer und in der Ferienwohnung „Wales“ im Zweibettzimmer zur Verfügung.
§ 22 Sorgfaltspflicht
Die Gäste haben die Ferienwohnung und die Außenanlage pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die Mitreisenden die Hausordnung einhalten.
Niemand beschädigt absichtlich Dinge, es kann jedoch immer einmal passieren, dass etwas kaputt geht. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie uns einen entstandenen Schaden unverzüglich mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen, damit wir den Schaden schnellstmöglich beheben können.
Die Mieterin bzw. der Mieter haftet für Beschädigungen in der Höhe der Wiederanschaffungskosten. Dies betrifft keine Bagatellschäden.
Es gibt für die Ferienwohnung eine Inventarliste, die im Zuge der Endreinigung geprüft wird. Sollten Gegenstände fehlen, werden diese in Rechnung gestellt. Schließen Sie bitte beim Verlassen der Wohnung die Fenster, um Schäden, die durch ein Unwetter entstehen könnten, zu vermeiden.
Um Energie in den beheizten Monaten zu sparen, bitte wir Sie, nur stoßweise zu lüften.
Bitte denken Sie auch daran, alle Elektrogeräte auszuschalten, wenn Sie die Wohnung verlassen.
§ 23 Hausrecht
Unter bestimmten Umständen, was jedoch äußerst selten vorkommt, kann es notwendig sein, dass wir z.B. bei technischen Defekten die Ferienwohnung betreten müssen. Wir setzen Sie darüber natürlich vorher in Kenntnis.
Bei Missachtung und/oder fahrlässiger Verletzung der Hausordnung, nehmen wir uns das Recht heraus, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Etwaige entstandene Schäden sowie der gebuchte Mietpreis sind dennoch in voller Höhe zu bezahlen.
§ 24 Hunde
Haben Sie bitte stets ein wachsames Auge auf Ihren Hund und denken Sie daran: Für Ihren Liebling ist diese Ferienwohnung erst einmal neu. Die Nachbarn dürfen durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden.
Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht allein in der Wohnung!
Ihr Hund kann gerne auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse die frische Luft genießen. Der Rest des Gartens ist sowohl der Spielbereich unseres Kindes als auch das Revier unserer Hündin.
Wenn Sie das Grundstück verlassen, gelangen Sie, wenn Sie sich links halten, nach gut 100 Metern bereits zu einem Grünstreifen am Feldrand. Bitte achten Sie auch vor den Nachbarhäusern darauf, etwaige Hinterlassenschaften zu vermeiden, bzw. entfernen Sie diese, wenn es nicht gelingen sollte, unverzüglich. Dies gilt für den gesamten Ortsbereich, auch für den Grasstreifen bei unserem Offenstall und der angrenzenden Wiese.
Bitte achten Sie darauf, Ihren Hund auf dem Grundstück an der Leine zu führen.
Hunde dürfen nicht auf die Sitzmöbel und auch nicht in die Betten.
Bitte richten Sie Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden und mit Spritzschutz zu den Wänden ein.
Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus.
Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch die Mieterin bzw. den Mieter zu entfernen.
Sie als Mieterin bzw. Mieter haften für alle Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang. Bitte teilen Sie uns durch den Hund verursachte Beschädigungen umgehend mit.
Schäden oder nicht entfernte übermäßige Verschmutzungen müssen wir leider entsprechend der angehängten Auflistung separat in Rechnung stellen.
§ 25 Videoüberwachung
Als Besitzer und Vermieter einer Ferienunterkunft haben wir das Hausrecht inne und haben dadurch das Recht einer Videoüberwachung im Interesse der Sicherheit der Gäste sowie unser eigenen (§ 6b Abs. 1 BDSG). Das bedeutet, dass wir den Eingangs- und Hofbereich der Ferienwohnungen mit einer Überwachung ausstatten dürfen und dies auch haben. Weitere Bereiche der Ferienwohnung werden nicht videoüberwacht. Ebenso werden keine Aufnahmen dauerhaft gespeichert bzw. etwaige Aufnahmen unverzüglich gelöscht.
§ 26 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Zahlung spätestens jedoch mit dem Betreten der Ferienwohnung akzeptiert.
§ 27 Verjährung
Ansprüche der Mieterin bzw. des Mieters gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§199 Abs.1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche der Mieterin bzw. des Mieters aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 28 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen der Mieterin bzw. des Mieters gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
§ 29 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Preisliste
Für beide Ferienwohnungen gelten folgende Preise
- 2 Personen 70 € / Nacht
- 3 Personen 80 € / Nacht
Ein Hund ist ausschließlich nach Absprache erlaubt. Mehr als ein Hund nur in Einzelfällen
- 1 Hund 10 € / Nacht
Preisliste Abreise
Leider mussten wir in der Vergangenheit - glücklicherweise sehr vereinzelt, dadurch aber nicht weniger ärgerlich - ein paar unschöne Erfahrungen machen, die einen erheblichen und nicht kalkulierten Zusatzaufwand bedeutet haben. Um nicht die Gäste, die auf die Wohnung achten, mit höheren Preisen belasten zu müssen, werden wir uns bei entsprechenden Beschädigungen oder Verschmutzungen erlauben, diese entsprechend der folgenden Preisliste in Rechnung zu stellen. Sie erhalten in diesem Fall eine separate Rechnung. Selbstverständlich erhalten Sie mit dieser Fotos zur Dokumentation.
- Grill verschmutzt je Gerät 20,00 €
- Betten, Polster oder Vorhänge mit Hundehaaren oder anderweitig verschmutzt je Raum 20,00 € (wenn eine professionelle Reinigung notwendig wird, die wirklich entstandenen Kosten)
- beschädigte oder entwendete Gegenstände in der Höhe des Anschaffungswertes